Empfehlungen zum Eckpunktepapier Gebäudetyp E
Allgemeine Bewertung
Vor dem Hintergrund der notwendigen Stärkung des Wohnungsbaus durch wirtschaftlich tragfähige Baukosten will die Bundesregierung kostengünstiges, vereinfachtes Bauen unter dem Label „Gebäudetyp E“ rechtssicher ermöglichen. Abweichungen von heute üblichen Baustandards in Form von anerkannten Regeln der Technik sollen überall dort ermöglicht werden, wo Einschränkungen weder bei der Sicherheit noch bei der Gebrauchstauglichkeit zu erwarten sind. Dabei sollen, wie in der Auftaktveranstaltung der Stakeholderbeteiligung am 10.12.2025 mehrfach betont, auch unter dem Label Gebäudetyp E zukunftssichere und gesund nutzbare Gebäude entstehen. Diese Zielstellung unterstützen wir uneingeschränkt.
Gleichzeitig sehen wir insbesondere mit Blick auf den Zielkonflikt zwischen „kostengünstigem Bauen“ und „gutem und zukunftssicheren Bauen“ sowohl kritische Punkte als auch offene Fragen. Im vorliegenden Papier „Gebäudetyp E - Gemeinsame Eckpunkte“ wurden zu Recht noch keine klaren Grenzziehungen in der Frage vorgenommen, welche baulichen Standards und Normen wichtig sind und welche mit Blick auf reinen Komfort geringere Relevanz haben können. Das Papier enthält jedoch bereits baufachliche Empfehlungen, die wir teilweise in ihrer Pauschalität als nicht zielführend bewerten. An den im Folgenden dargelegten Stellen sollten die Empfehlungen im weiteren Prozess gemeinsam weiterentwickelt werden.
Die Planung und Ausführung der transparenten Gebäudehülle (Glas/Fenster/Sonnenschutz) bedarf aus mehreren Gründen einer besonderen Sorgfalt. Erstens gehen Aspekte wie sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz oder Tageslichtversorgung weit über den Bereich des Komforts hinaus. Sie haben erhebliche Auswirkungen auf gesundes und energieeffizientes Wohnen. Zweitens sind bspw. Fenster, Fassaden oder Türen auf eine Nutzungsdauer von meist rund 50 Jahren ausgelegt. Fehlentscheidungen in Planung oder Ausführung können daher im Lebenszyklus des Gebäudes nur schwer und in der Regel nur mit erheblichem Kostenaufwand nachgebessert werden. Dennoch enthält das Eckpunktepapier pauschale Empfehlungen zur transparenten Gebäudehülle, die diesen Aspekten nicht gerecht werden.
Für den weiteren Bearbeitungs- und Beteiligungsprozess zum Gebäudetyp E ist es aus unserer Sicht wichtig, gemeinsam eine sachlich fundierte Differenzierung zwischen baufachlich, gesundheitlich, energetisch oder anderweitig relevanten Qualitäten und solchen Aspekten zu erarbeiten, bei denen tatsächlich wirtschaftliche Einsparpotenziale bestehen. Als Zusammenschluss mehrerer Industrien entlang der Wertschöpfungskette Glas/Fenster/Fassadenbau/Automation möchten wir unsere Kompetenzen und Sichtweisen zu den baufachlichen Aspekten in den Prozess einbringen.
Baufachliche Empfehlungen
Die zentrale Herausforderung der baufachlichen Empfehlungen des Gebäudetyp E liegt darin, die erwünschten Kosteneinsparungen durch aufwandsreduziertes Bauen so zu realisieren, dass dennoch weiterhin gesund nutzbare und zukunftssichere Gebäude entstehen. Eine gesunde Gebäudenutzung schließt ausreichende Tageslichtversorgung und verträgliche Innentemperaturen ein und kann keine verhandelbare Kostenposition sein.
1. Tageslicht, Energieeffizienz und Fenstergröße
Sinnvolle, gut geplante Fenstergrößen sind ein grundlegender Bestandteil des gesunden Wohnens und gehen über „Komfort“ weit hinaus. In Wohn-, Ess- und Aufenthaltsräumen sollten sie beispielsweise größer ausfallen, in Schlafräumen können sie bei Bedarf auch kleiner sein. Auch die Himmelsrichtung spielt eine wichtige Rolle. Zu kleine Fensterflächen führen in Wohnräumen zu einer Unterversorgung an Tageslicht mit gesundheitlichen Folgen und damit auch zu einer fehlenden Akzeptanz der entsprechenden Gebäude. Zudem muss elektrische Beleuchtung dauerhaft das fehlende Tageslicht kompensieren.
a. Tageslicht
Die Landesbauordnungen weisen eine Mindestfensterfläche von 10% bzw. 12,5% der Wohnfläche aus. Dies sind keine bedarfsgerechten Orientierungswerte. Zudem sind diese Größenordnungen schon durch die Entwicklung der Bauprodukte und Bauweisen überholt. Auf Grund größerer Fensterrahmen, tieferer Leibungen und anderer Aspekte führen sie heute zu einem deutlich geringeren Tageslichteintrag als zum Zeitpunkt ihrer Festlegung. Heute sind Mindestglasflächen von 20% ein sinnvoller Richtwert für gesundes Wohnen. Größere Wohn-Essräume haben heute nicht selten Fensterflächen von 30% bis 40%, die durchaus sinnvoll sind. Eine zielführende Berechnung geeigneter Fenster- bzw. Glasflächen ermöglicht die Anwendung der Norm DIN 5034-1.
Die pauschale Empfehlung der „Reduktion von Fenster- und Glasflächen“ (S. 9 Eckpunkte/ Praxisbeispiele) führt aus den genannten Gründen in die Irre. Zudem ist schon auf Grund des begrenzten Spielraums im Verhältnis zwischen transparenter und opaker Fassadenfläche keine signifikante Reduktion der Investitionskosten zu erwarten – wohl aber eine deutlich geringere Attraktivität für Käufer oder Mieter und damit ein geringerer Gebäudewert, wenn die Glasflächen zu klein dimensioniert werden. Ferner drohen vorzeitige und kostenintensive Modernisierungen/Nachrüstungen (s.u.).
b. Energieeffizienz
Die Mehrinvestition in 3- statt 2-Scheiben-Wärmedämmgläser lohnt sich durch die bessere Energieeffizienz in der Nutzungsphase in jedem Fall. 3-Scheiben-Fenster sind auf Grund der hohen Marktdurchdringung nur rund fünf Prozent teurer, bieten aber eine gegenüber 2-Scheiben-Fenstern rund 30 Prozent höhere Energieeffizienz.
Eine weitere relevante Größe, die auch bei kostengünstigem Bauen nicht aus dem Blick geraten darf, sind Wärmegewinne aus solarer Einstrahlung. In gut geplanten Gebäuden mit größeren Fensterflächen können die nutzbaren Wärmegewinne mehr als 40 Prozent des Heizwärmebedarfes ausmachen. Unter Berücksichtigung dieser Energiegewinne bieten transparente Hüllflächen die gleiche Energieeffizienz wie gedämmte Wände. Eine pauschale Verkleinerung von Fenstern auf ein zu geringes Maß führt auch dazu, dass fehlende solare Wärmegewinne durch Heizung kompensiert werden müssen.
c. Sonderverglasungen für besondere Schutzzwecke
Hinzu kommt: Spezielle Verglasungen, bspw. zur Erzielung eines verbesserten Hitze- oder Schallschutzes oder erhöhter Sicherheit gegen Verletzung und / oder vor Extremwetterereignissen, können je nach örtlicher Gegebenheit sinnvolle, teilweise sogar notwendige Optionen darstellen. Die Empfehlung im Anhang des Eckpunktepapiers (S. 9), diese nicht zu verwenden, ist aus baufachlichen Erwägungen nicht nachvollziehbar.
Empfehlungen:
- Die Pauschalempfehlung der „Reduktion von Fenster- und Glasflächen“ (S. 6) erachten wir aus den oben genannten Gründen nicht als sachdienlich. Sie sollte in künftigen baufachlichen Empfehlungen nicht mehr verwendet werden.
- Die in den Landesbauordnungen festgelegten Mindestflächen sind als Orientierungswerte ungeeignet und veraltet, sie können nicht als Referenz dienen.
- Die Tageslicht-Norm DIN 5034-1 sichert gesundes Wohnen. Sie sollte eine verbindliche Grundlage zur Berechnung geeigneter Mindestfensterflächen darstellen und nicht als optionale Komfort-Norm angesehen werden.
- Alternativ könnte als grobe Faustformel eine Mindestgrößenordnung für Glasflächen von 20% der Wohnfläche eines Raumes herangezogen werden.
- Über Verglasungen, die besondere Schutzfunktionen übernehmen, sollten Planer anhand der örtlichen Gegebenheiten entscheiden. Die pauschale Empfehlung, auf solche Verglasungen zu verzichten (S. 9), ist nicht sachdienlich und sollte künftig vermieden werden.
2. Sommerlicher Hitzeschutz / klimaresilientes Bauen
In den Sommermonaten spielt die Beschattung eine wesentliche Rolle, um die Überhitzung von Räumen zu vermeiden. Auch hier geht es nicht um „Komfort“, sondern vor allem um relevante gesundheitliche Auswirkungen. Hitzeperioden werden nach allen Prognosen stark zunehmen und intensiver werden. Die Planung des sommerlichen Wärmeschutzes muss diesen Aspekt berücksichtigen. Derzeit basieren die Berechnungsgrundlagen der laut Gebäudeenergiegesetz anzuwenden Norm DIN 4108-2 noch auf veralteten Klimadaten und berücksichtigen die künftigen Entwicklungen nicht, sodass der sommerliche Wärmeschutz ohnehin oftmals für die Vergangenheit statt für eine Zukunft im Klimawandel ausgelegt wird. Die geplanten Regelungen zum Gebäudetyp E dürfen nicht die Bemühungen der Klimaanpassungsstrategie des Bundes konterkarieren.
Außerdem geht es auch hier um Folgen für die Energieversorgung. Denn ein starkes Überhitzen wird oftmals - statt durch die Nachrüstung von baulichem Hitzeschutz - durch mobile Klimaanlagen bekämpft. Die Folge ist ein massiv steigender Energieverbrauch sowohl in den einzelnen Gebäuden als auch im Energiesystem. Für alle Fenstergrößen stehen jedoch wirksame Beschattungs- und Hitzeschutzlösungen zur Verfügung, die auch kostengünstig ausgeführt werden können. Verschiedene Arten textilen Hitzeschutzes innen, außen oder im Scheibenzwischenraum, handelsübliche Rollläden, Raffstore oder Sonnenschutzgläser im Fenster können einzeln oder in Kombination jeden Raum wirkungsvoll vor Hitze schützen. Eine Reduktion der Fensterflächen unter das heute übliche Maß ist aus den o.g. Gründen keine sinnvolle Alternative.
Empfehlung:
- Ein adäquater baulicher sommerlicher Wärmeschutz spielt angesichts des voranschreitenden Klimawandels eine entscheidende Rolle. Hier müssen Planer auch beim Gebäudetyp E sicherstellen, dass mindestens die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
- Die pauschale Empfehlung „Abweichung von den Vorgaben des Hitzeschutzes“ (S. 9 Eckpunkte/ Praxisbeispiele) erachten wir aus den genannten Gründen nicht als sachdienlich. Sie sollte in künftigen baufachlichen Empfehlungen nicht mehr verwendet werden.
3. Zeitgemäßes Bauen
Einfachere Baukonzepte können an vielen Stellen sinnvoll sein, sollten jedoch die laufende technische und demografische Entwicklung nicht ausblenden. Andernfalls entstehen leicht Neubauten, die jetzt noch Akzeptanz finden, aber schon in 10 oder 20 Jahren und somit lange vor einem Sanierungszyklus technisch komplett veraltet sind oder nicht mehr den Bedürfnissen der Nutzer entsprechen.
Die zunehmende Automation und Digitalisierung (Heizung, Lüftung, Gebäudehüllen, Beleuchtung, Sicherheit etc.) sollte auch bei günstigeren Baukonzepten nicht außen vor bleiben. Elektrisch gesteuerte Rollläden oder Sonnenschutzvorrichtungen bspw. sind seit Jahrzehnten Stand der Technik. In solchen Bereichen wieder auf manuelle Lösungen zurückzugreifen, mag Kosten sparen, verhindert aber auch auf Jahrzehnte den Einzug der Digitalisierung in den Gebäudesektor und wirft nicht nur die technologische, sondern auch die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland zurück.
Auch die Berücksichtigung wesentlicher Anforderungen älterer, erkrankter oder behinderter Menschen (bspw. Zugänglichkeit/Mindestbreiten, Schwellen, Nutzbarkeit/Erreichbarkeit von Griffen etc.) ist nicht als „Komfort“ zu werten, sondern angesichts der demografischen Entwicklung als Notwendigkeit zur Vermeidung von Fehlinvestitionen.
Empfehlung:
- Mit Blick auf die technologische Entwicklung sollte die Empfehlung aufgenommen werden, dass alle verwendeten Bauprodukte mindestens die Voraussetzungen für eine spätere Einbindung in ein digitales/smartes Steuerungssystem mitbringen.
- Abstriche bei Aspekten der Barrierefreiheit können leicht zu Fehlinvestitionen oder teuren Nachbesserungen führen.