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Neubau-Anforderungen sinnvoll verschärfen: Empfehlungen für die „kleine“ Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Die kurzfristige Übertragung des früheren Förderstandards „Effizienzhaus 55“ (EH55) in die neue gesetzliche Mindestanforderung für Neubauten ist grundsätzlich ein sinnvoller Schritt. Die primärenergetische Anforderung (max. 55% des zulässigen Primärenergiebedarfs eines vergleichbaren Neubaus gemäß EnEV2014) sollte künftig 1:1 für Neubauten gelten und so zu einer deutlichen Reduktion der CO2-Emissionen beitragen.

Die Repräsentanz hat in diesem Papier ihre Empfehlungen für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zusammengestellt, mit den entsprechenden Erläuterungen.