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Unsere Kernpositionen

  • Gebäude gehören in den Fokus der Energiepolitik

    Im Gebäudesektor wird sich bereits in dieser Legislaturperiode entscheiden, ob Deutschland die für 2030 gesetzten Klimaschutzziele noch erreichen kann. Die beiden bisherigen Evaluationsberichte des Umweltbundesamtes zeigen, dass die CO2-Minderungsziele kontinuierlich klar verfehlt werden. Die aktuelle Energiekrise zeigt zudem, wie problematisch der hohe Energiebedarf im Gebäudesektor und die Anhängigkeit von Gas und Öl sind, sobald Energie knapp wird und die Preise steigen. Neben der finanziellen Belastung entsteht eine Konkurrenz zwischen Gebäude- und Industriesektor um Energieträger. Der Druck, den Energiebedarf der Gebäude zu senken, ist enorm hoch. Bisher werden die politischen Anstrengungen dieser Herausforderung nicht gerecht.

    Der einzige Weg zum Ziel führt über eine Renovierungswelle, die umgehend starten und stetig anwachsen muss. Ein späterer, aber steilerer Hochlauf der energetischen Sanierungen ist mit Blick auf Planungsvorläufe und den nötigen Ressourcenaufbau nicht möglich – daher steht und fällt die Erreichbarkeit der Klimaziele 2030 mit der Frage, ob eine Sanierungswelle JETZT beginnt.

  • Die Energiewende im Gebäudesektor bietet immense Chancen für Wirtschaft und Gesellschaft

    Der Gebäudesektor...

    ... ist ein wesentliches klimapolitisches Handlungsfeld:
    Auf ihn entfallen mehr als 30 Prozent des gesamten Endenergiebedarfs. Die jährlichen CO2-Emissionen betragen rund 120 Millionen Tonnen.

    ... bietet heute schon alle Technologien für die Klimaneutralität:
    Alle Komponenten, die für eine schnelle Dekarbonisierung des Gebäudebestands und für eine Anpassung an den bereits unvermeidlichen Temperaturanstieg erforderlich sind, sind im Markt etabliert und ausreichend verfügbar.

    ... eröffnet finanzielle Spielräume:
    Ein erheblicher Teil der notwendigen Investitionen in einen klimaneutralen Gebäudebestand amortisiert sich durch die Energieeinsparung.

    ... kann als kraftvoller Konjunkturmotor dienen:
    Die fast zwei Millionen Mitarbeiter in den zumeist kleinen und mittelständischen Unternehmen im Gebäudesektor erwirtschaften knapp zehn Prozent des deutschen BIP. Politische Programme, die auf einen klimaneutralen Gebäudesektor abzielen, sind daher auch Konjunkturprogramme.

  • Ordnungsrechtliche Maßnahmen sind bei richtiger Umsetzung zielführend

    Bisher soll das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045 ausschließlich durch freiwillige energetische Sanierung erreicht werden. Ordnungsrechtliche Regelungen im Gebäudeenergiegesetz greifen nur, WENN Eigentümer/-innen sanieren. Die Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte zeigt, dass der für die Klimaziele notwendige schnelle Hochlauf der energetischen Sanierung auf diesem bisherigen Weg nicht realistisch ist.

    Vor diesem Hintergrund erachtet die Repräsentanz Transparente Gebäudehülle (RTG) die von der EU-Kommission in der Novelle der EU-Gebäuderichtlinie vorgeschlagenen Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden (Minimum Energy Performance Standards MEPS) als zielführend. Sie würden zu einer Sanierung insbesondere der energetisch schlechtesten Gebäude führen, was zu erheblichen CO2-Reduktionen führen würde. Allerdings sind sie mit Blick auf die gesellschaftliche Akzeptanz sorgsam und mit einer passgenauen Förderung auszugestalten.

    Des Weiteren sollte aus Sicht der RTG eine Verpflichtung zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bei Förderung einer Sanierung und bei Eigentümerwechseln eingeführt werden. Sanierungsfahrpläne sollen sicherstellen, einzelne Sanierungsmaßnahmen technisch und mit Blick auf die zu erreichende Klimaneutralität zusammenpassen.

  • Der CO2-Preis soll wirksamer ausgestaltet werden

    Die Repräsentanz Transparente Gebäudehülle (RTG) setzt sich für eine schnelle Korrektur des CO2-Preises, da dieser in seiner jetzigen Form weder geeignet ist, um die tatsächlichen Kosten der fossilen Energieträger abzubilden, noch um die Amortisation der energetischen Sanierung nennenswert zu verkürzen.

    Je schlechter der Energiestand eines Gebäudes ist, umso höher sollten Eigentümer an den Kosten der CO2-Bepreisung beteiligt werden.

  • Gebäudestandards auf Klimaneutralität ausrichten

    Die Repräsentanz Transparente Gebäudehülle (RTG) setzt sich für einen Paradigmenwechsel bei Gebäudestandards ein: Statt einer bestimmten Energieeinsparung relativ zum gesetzlichen Standard (heutiges “Effizienzhaus“), sollten sie das klimaneutrale Gebäude definieren. Sowohl bei der Energietechnik als auch bei der Gebäudehülle muss Klarheit geschaffen werden, welche energetischen Qualitäten und Komponenten für ein klimaneutrales Gebäude geeignet sind. Während diese Definition bei der Anlagentechnik relativ klar auf heute verfügbare erneuerbare Energien aufbauen muss, ist bei der Gebäudehülle die Frage zu beantworten, welche energetische Qualität ausreicht, um innerhalb der Grenzen des Energiesystems eine Versorgung des Gebäudesektors mit erneuerbaren Energien zu ermöglichen.

    Auf diese Weise lassen sich Anforderungen an klimaneutrale Gesamtgebäude, an dafür geeignete Hüllen und Heizungsanlagen und an einzelne Komponenten klar zum Ausdruck bringen. Das schafft Klarheit für Bauherren und sorgt zudem dafür, dass Fördermittel ausschließlich für Bau- und Sanierungsmaßnahmen aufgewendet werden, die auf das Ziel der Klimaneutralität einzahlen.

  • Fördermodell der RTG: Zielführende Förderung muss nicht kompliziert sein

    Die Repräsentanz Transparente Gebäudehülle (RTG) schlägt ein Fördermodell vor, das auf die oben beschriebenen klimaneutralen Gebäudestandards aufsetzt. Es sollten ausschließlich Gebäudesanierungen bzw. Einzelmaßnahmen gefördert werden, die das Ziel eines klimaneutralen Gebäudes erreichen oder dafür geeignet sind.

    Kernbestandteile des Fördermodells:

    1. Ausrichtung auf Klimaneutralität und verpflichtender Einsatz von individuellen Sanierungsfahrplänen (iSFP)
    2. Förderung gewähren für a) das klimaneutrale Gesamtgebäude, b) eine klimaneutrale Gebäudehülle sowie klimaneutrale Heizungstechnik und c) Einzelmaßnahmen, die geeignet sind, in Summe ein klimaneutrales Gebäude zu erreichen (klimaneutral ready).
    3. Förderhöhe abhängig vom Klimabeitrag: Bei „klimaneutral ready“ Einzelmaßnahmen sollte die Förderhöhe 25-30% betragen, bei der „klimaneutral ready Gebäudehülle“ 40%, bei „klimaneutralen Gebäuden“ 50%.

    Vorteile des Fördermodells:

    1. Nur noch Förderung von „klimaneutralen“ und „klimaneutral ready“ Maßnahmen, da nur sie für die Klimaneutralität am Ende sicher ausreichen
    2. Vermeidung von Mehrfachsanierungen der gleichen Bauteile, Vermeidung von unnötigem Ressourcenaufwand (Kosten und Personal)
    3. Vereinfachung der Förderlandschaft: Keine EH-Chiffren 100/70/55 etc. mehr
  • Solare Energiegewinne – eine relevante Planungsgröße für den klimaneutralen Gebäudebestand

    Die derzeitigen Anforderungen an die Gebäudehülle (Transmissionswärmeverlust HT‘ und Wärmedurchgangskoeffizient U) verzerren die tatsächliche energetische Performance. Denn sie berücksichtigen nicht die solaren Energiegewinne der transparenten Bauteile. Dabei können diese in hocheffizienten Gebäuden nach Berechnungen des Ingenieurbüro Hauser (IBH) 50 Prozent der benötigten Wärmeenergie und mehr ausmachen. Mit der kommenden Novelle des Gebäudeenergiegesetzes muss daher auch der zentrale Anforderungswert der Gebäudehülle neu gesetzt werden und die solaren Wärmegewinne berücksichtigen.

    Entweder eine Neudefinition des sogenannten „Transmissionswärmeverlustes (HT‘)“ oder Nutzung eines bereits in der DIN V 18599 vorhandenen alternativen Anforderungswertes, der die Vorgabe erfüllt. Hier bietet sich der sogenannte Heizwärmebedarf (Qh,b,0) an.

  • Sommerlicher Wärmeschutz

    Mit dem bereits jetzt stattfindenden Klimawandel steigt der Energiebedarf für Gebäudekühlung gefährlich an. Auf zunehmende Hitzeperioden und steigende Temperaturen reagieren Verbraucher vermehrt mit dem Kauf von Kühlgeräten, die einen hohen Stromverbrauch aufweisen. Zur Erreichung der Klimaziele sollte der bauliche sommerliche Wärmeschutz stets Vorrang gegenüber der Kühlung durch Klimaanlagen genießen. Er minimiert den Bedarf an zusätzlicher Kühlung und kann ihn in vielen Fällen komplett vermeiden.

     

    Umsetzungsvorschläge der RTG:

    1. GEG novellieren & baulichen Lösungen Priorität im Ordnungsrecht einräumen.
      Der richtige Ort dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das in § 14 die Priorität zwar richtig benennt, dann aber wieder aufweicht. Baulicher sommerlicher Wärmeschutz & Fensterlüftung sollen zuerst zum Einsatz kommen und die Energie für mechanische Kühlung – sofern notwendig – bevorzugt regenerativ erzeugt werden sollte.
    2. DIN-Norm anpassen & belastbare Klimaprognosedaten der Norm zugrunde legen: Die DIN-Norm 4108-2 regelt die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz. Wir engagieren uns im Normenausschuss dafür, dass sie auf Basis belastbarer Klimaprognosedaten dringend überarbeitet wird, damit heute berechnete Lösungen für den sommerlichen Wärmeschutz auch in einigen Jahren noch wirksam sind.
      Zudem sollten ortsspezifische Klimadaten einfließen – immerhin können sich die Temperaturen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten einer Region gerade in Hitzephasen um mehrere Grad Celsius unterscheiden.
      Schließlich ist die Verwendung eines außen liegenden, automatisierten Sonnenschutzes in der Berechnungsmethodik mit einem signifikanten Bonus (bzw. Malus bei Nicht-Verwendung) zu belegen.